
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V., Deutschland sowie weiteren Zusatzklauseln)
Diese Klausel dient dazu, klar zu definieren, wer mit den Begriffen "Illustrator/ Künstler" und "Kunde" innerhalb der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im jeweiligen Vertrag angesprochen wird, und stellt sicher, dass Kathrin Wilfong immer als Illustrator oder Künstler identifiziert wird und dass der in den Dokumenten erwähnte spezifische Kunde im gesamten vertraglichen Rahmen, der für jedes einzelne Projekt geschaffen wurde, konsistent als der Kunde anerkannt wird.

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individual vereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2A. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheber rechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.
2B. Verbot von Text- und Data-Mining (Opt-out für KI-Scraping)
1. Ausdrücklicher Rechtevorbehalt: Sämtliche Inhalte auf dieser Website sowie in anderen digitalen Formaten (z. B. PowerPoint-Präsentationen, offizielle Vertragsunterlagen, wissenschaftlich fundierte Berichte) – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunstwerke, Bilder, Illustrationen, Drucke, digitale Dateien, Texte und Grafiken – sind geistiges Eigentum von Kathrin Wilfong. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790) behält sich die Inhaberin dieser Website und aller sonstigen bereitgestellten digitalen oder analogen Inhalte ausdrücklich sämtliche Rechte am Text- und Data-Mining für alle Inhalte vor, die auf oder über diese Plattform sowie im Wege von E-Mail-Korrespondenz, postalischem Schriftverkehr und Materialien oder durch das Hochladen von Inhalten auf Geschäftsaustauschplattformen (gehostet durch den Auftraggeber oder eine andere beteiligte Partei) bereitgestellt werden.
2. Untersagte Aktivitäten: Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Beauftragten sowie jeglicher automatisierter Software, Bots, Crawlern, Scrapern oder Skripten ist es streng untersagt, Kunstwerke, Bilder, Metadaten oder Texte von dieser Website – oder aus anderen digitalen oder analogen Quellen – zu scrapen, zu erfassen (Harvesting), zu minen, zu extrahieren, zu vervielfältigen oder zu nutzen, sofern dies nicht zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und im Rahmen des vereinbarten Projektumfangs geschieht. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Training, die Feinabstimmung (Fine-Tuning) oder die Entwicklung von Systemen für maschinelles Lernen, Modellen der künstlichen Intelligenz (KI), großen Sprachmodellen (LLMs) oder Generatoren für generative Kunst.
3. Technische Maßnahmen: Der in diesem Abschnitt genannte Rechtevorbehalt gilt für jeden menschlichen und automatisierten Zugriff. Das Fehlen spezifischer technischer Sperren (wie etwa einer robots.txt-Datei oder CAPTCHAs) in irgendeinem Bereich dieser Website (oder bei anderen von Kathrin Wilfong bereitgestellten analogen oder digitalen Inhalten) stellt keinen Verzicht auf diese Rechte und keine Erlaubnis zur Umgehung dieses Verbots dar.
4. Rechtsfolgen bei Verstößen: Jede unbefugte Nutzung der Inhalte dieser Website (oder anderer von Kathrin Wilfong bereitgestellter digitaler oder analoger Inhalte) für das KI-Training, Text-Mining oder Data-Scraping stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen sowie eine Verletzung des Urheberrechts dar. Der Website-Inhaber und Urheber der Inhalte behält sich das Recht vor, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, einschließlich der Beantragung einer sofortigen einstweiligen Verfügung und eines Schadensersatzes, gemäß den lokalen und internationalen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums.
3. Aufträge, Vertragsabschlüsse sowie Shop-Käufe
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heran zuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen. - Bei Bestellungen über unseren Online-Shop: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Anklicken des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine ausdrückliche Bestellbestätigung per E-Mail versenden oder die Ware versenden. Alle im Online-Shop angezeigten Preise enthalten die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer, jedoch keine Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Bei internationalen Lieferungen außerhalb der EU (z. B. USA, Vereinigtes Königreich, Australien, Neuseeland) ist der Kunde für etwaige anfallende lokale Zölle, Einfuhrsteuern oder Abwicklungsgebühren verantwortlich. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kathrin Wilfong / Illustrationary.art. - Sie können Ihr Widerrufsrecht elektronisch ausüben, indem Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung die entsprechende Seite zur Widerrufsbelehrung sowie den Button und das Formular für den Widerruf auf unserer Website nutzen (gemäß europäischem Verbraucherrecht). Nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung über das bereitgestellte Formular und den Button erhalten Sie umgehend eine automatisierte Eingangsbestätigung Ihres Widerrufs per E-Mail. - Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuelle Auftragsarbeiten, maßgefertigte Illustrationen). Die gesetzlichen Widerrufsrechte für Verbraucher gelten nicht für gewerbliche Lizenzvereinbarungen oder maßgeschneiderte Auftragsarbeiten.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung setzt sich zusammen aus: a) der Entwurfsvergütung b) der Werkzeichnungsvergütung c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werk zeichnung. Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet: 30 % auf die Entwurfsvergütung 30 % auf die Werkzeichnungsvergütung 40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden. Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt: 50 % auf die Entwurfsvergütung 50 % auf die Werkzeichnungsvergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags zahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten 1/3 nach Ablieferung. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags zahlungen. Im Übrigen gilt § 648 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.
6A. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit verein bart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben. Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werk zeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftrag geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtsein räumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbeson dere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über. Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, ne ben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs ansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt. Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
6B. Geistiges Eigentum & proprietäre Methodik
6B.1 Eigentum an der Methodik: Der Auftraggeber erkennt an, dass der Künstler einen hochspezialisierten, proprietären Designprozess anwendet, der Umweltpsychologie, die „Attention Restoration Theory“ (Theorie der Wiederherstellung der Aufmerksamkeit), biophiles Design sowie spezifische mathematische Formeln der Fraktalgeometrie einbezieht (die „Proprietäre Methodik“). Sämtliche Forschungsrahmen, Bewertungsmetriken, Logiken für sensorische Fragebögen und Methoden der geometrischen Skalierung, die der Künstler zur Interpretation der Daten des Auftraggebers verwendet, verbleiben im ausschließlichen geistigen Eigentum des Künstlers.
6B.2 Lizenzumfang: Das fertige Kunstwerk wird dem Auftraggeber zur persönlichen Nutzung [oder: unter Festlegung der Grenzen für eine gewerbliche/institutionelle Präsentation] in dem bei der Erstberatung festgelegten physischen Raum übergeben. Der Verkauf des fertigen Kunstwerks überträgt keinerlei Rechte an der zugrundeliegenden Proprietären Methodik, an vorläufigen Skizzen, Datenprofilen oder geometrischen Algorithmen, die während der Erstellung verwendet wurden.
6B.3 Einschränkungen hinsichtlich Änderung & Verwertung: Der Auftraggeber darf die visuellen Elemente oder Muster innerhalb des fertigen Kunstwerks weder verändern noch manipulieren, mittels Reverse Engineering analysieren oder zerlegen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Künstlers darf der Auftraggeber das fertige Kunstwerk, dessen einzelne Ebenen oder den begleitenden Bericht zum sensorischen Profil (Sensory Profile Report) nicht dazu verwenden, Modelle der künstlichen Intelligenz (KI) zu trainieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder die spezifischen strukturellen fraktalen Geometrien für den gewerblichen Wiederverkauf zu reproduzieren.
6C. Kreative Kontrolle & wissenschaftliche Integrität des Designs
6C.1 Wahrung therapeutischer Kennzahlen: Der Auftraggeber erkennt an, dass das Kunstwerk unter Verwendung spezifischer biophiler Dichten, räumlicher Ausgewogenheitsverhältnisse und mathematischer fraktaler Geometrien konzipiert wurde, die auf eine psychologische und physiologische Regeneration (Restoration) ausgelegt sind. Da Änderungen der Liniendichte, der Musterwiederholung und des Farbkontrasts diese therapeutischen Vorteile zunichtemachen können, behält sich der Künstler die Entscheidungsgewalt über alle gewünschten Designänderungen vor, welche die wissenschaftliche Integrität des Werks gefährden.
6C.2 Umfang zulässiger Überarbeitungen: Der Auftraggeber hat Anspruch auf [Anzahl einfügen, z. B. zwei (2)] Überarbeitungsrunden während der Skizzen- und Layoutphase. Zu den zulässigen Überarbeitungen gehören Anpassungen der Platzierung wesentlicher Umgebungselemente (Makrostruktur) oder geringfügige Farbverschiebungen innerhalb der vereinbarten therapeutischen Farbpalette.
6C.3 Unzulässige Überarbeitungen: Überarbeitungen, die eine Änderung der komplexen geometrischen Wiederholungen (Meso-/Mikro-Fraktale), ein Verlassen der wissenschaftlich fundierten Farbfamilie oder das Hinzufügen kontrastreicher, visuell chaotischer Elemente erfordern, welche kognitive Ermüdung hervorrufen, werden vom Künstler abgelehnt. 6C.4 Verzichtserklärung des Auftraggebers bei nicht-wissenschaftlichen Änderungen: Besteht der Auftraggeber auf ästhetischen Änderungen, die den vom Künstler dargelegten biophilen oder fraktalen Parametern widersprechen, so kann der Künstler das Werk nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der stilistischen Anpassungen des Auftraggebers fertigstellen. Unter diesen Umständen gilt jedoch:
• Der Künstler hält den Bericht zum sensorischen Profil (Sensory Profile Report) zurück.
• Der Name und das professionelle Branding des Künstlers dürfen nicht öffentlich mit dem Werk als „wissenschaftlich fundiertes“ oder „therapeutisches“ Kunstwerk in Verbindung gebracht werden.
• Für den Verlust der therapeutischen Funktionalität werden weder Rückerstattungen noch Preisnachlässe gewährt.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Ände rung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Ver fügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter ver pflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflich tet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle techni schen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Frei gaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auf traggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Com puters, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entspre chend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbar ten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auf traggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrüber gang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechts grund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise ein tretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators. Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der recht lichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu er setzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebe nenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - Verbraucherbeschwerdeverfahren in der Europäischen Union: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Verfügung, die Verbrauchern bei der Suche nach Unterstützung hilft; diese ist unter https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_en abrufbar. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Kündigung, Aussetzung und Projektaufgabe
14.1 Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Illustrator/ Künstler kündigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung stellt der Künstler die Arbeit unverzüglich ein. Da die anfängliche Recherche, die Analyse sensorischer Daten und die mathematische Erstellung des Entwurfsplans unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung beginnen, verbleiben alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Meilensteinzahlungen sowie nicht erstattungsfähige Honorarvorschüsse beim Künstler. Dem Auftraggeber werden etwaige angefallene Arbeitsstunden oder bereits abgeschlossene, aber noch nicht bezahlte Designphasen in Rechnung gestellt.
14.2 Außerordentliche Kündigung durch den Illustrator/ Künstler: Der Künstler behält sich das Recht vor, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber gegen die Vertragsbedingungen verstößt, auf Änderungen besteht, die die mathematische und wissenschaftliche Integrität des Werks beeinträchtigen (wie in Abschnitt 6C dargelegt), oder fällige Meilensteinzahlungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeitsdatum leistet.
14.3 Projektaufgabe (Die „Ghosting“-Regel): Der Designprozess erfordert die rechtzeitige Übermittlung von Kundendaten und die Freigabe von Entwürfen, um den Zeitplan für die mathematische Visualisierung einzuhalten. Reagiert der Auftraggeber länger als 25 aufeinanderfolgende Kalendertage nicht auf Kommunikation, reicht den Fragebogen zur sensorischen Beratung (Sensory Consultation Questionnaire) nicht ein oder gibt kein erforderliches Feedback zum Design, so gilt das Projekt offiziell als „aufgegeben“ (Abandoned).
14.4 Folgen der Projektaufgabe: Sobald ein Projekt als aufgegeben gilt:
• Endet dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung.
• Verfallen alle bis dahin geleisteten Zahlungen zugunsten des Künstlers und werden als pauschalierter Schadensersatz einbehalten.
• Wird der Künstler vollständig von der Verpflichtung entbunden, Enddateien, Skizzen oder den begleitenden Bericht zum sensorischen Profil (Sensory Profile Report) zu liefern (sofern vereinbart und abhängig vom Projektumfang).
• Möchte der Auftraggeber ein aufgegebenes Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen, fällt eine nicht erstattungsfähige Reaktivierungsgebühr in Höhe von 15 % der Gesamtsumme des Projekts an, um einen neuen Zeitraum für die Entwurfsarbeit zu planen; dies erfolgt vorbehaltlich der aktuellen saisonalen Verfügbarkeit des Künstlers.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam keit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform erfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.
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